JANNAH Bestattungen
Islamische Bestattung für die Kleinsten

Fehlgeburt & Totgeburt

Der Verlust eines Kindes während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt ist für Eltern und Angehörige eine besonders schwere Situation. Gleichzeitig entstehen häufig viele Fragen: Kann unser Kind bestattet werden? Welche Unterlagen benötigen wir? Was geschieht nach der Geburt im Krankenhaus? Und wie kann eine islamische Beisetzung organisiert werden?

Die Füße eines Neugeborenen, gehalten in den Händen eines Erwachsenen

Jannah Bestattung begleitet Familien bei den notwendigen Schritten und organisiert eine würdevolle islamische Bestattung unter Berücksichtigung der religiösen sowie der jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Vorgaben.

Welcher Fall liegt vor?

Fehlgeburt, Totgeburt oder Tod nach der Geburt

Fehlgeburt

Wenn das Kind bei der Geburt keine Lebenszeichen gezeigt hat und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Totgeburt nicht erfüllt sind, handelt es sich personenstandsrechtlich um eine Fehlgeburt.

Auch Eltern eines fehlgeborenen Kindes können den Wunsch haben, ihrem Kind eine eigene würdevolle Beisetzung zu ermöglichen. Die konkreten Voraussetzungen richten sich insbesondere nach den geltenden Bestattungsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes und den örtlichen Regelungen.

Totgeburt

Personenstandsrechtlich handelt es sich um eine Totgeburt, wenn das Kind nach der Trennung vom Mutterleib keine Lebenszeichen gezeigt hat und:

  • das Geburtsgewicht mindestens 500 Gramm beträgt oder
  • bei einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm mindestens die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde.

Eine Totgeburt wird beim Standesamt beurkundet und entsprechend im Geburtenregister eingetragen.

Lebend geboren und anschließend verstorben

Hat das Kind nach der Geburt Lebenszeichen gezeigt und ist anschließend verstorben, handelt es sich personenstandsrechtlich nicht um eine Fehl- oder Totgeburt.

In diesem Fall werden die Geburt und der anschließende Sterbefall entsprechend beurkundet.

Kann unser Kind bestattet werden?

Eltern haben je nach Fall und den geltenden Bestattungsvorschriften die Möglichkeit, eine individuelle Beisetzung ihres Kindes zu veranlassen.

Auch bei einer Fehlgeburt kann eine Bestattung möglich sein. Die konkreten Voraussetzungen können sich aufgrund des Bestattungsrechts der einzelnen Bundesländer und aufgrund örtlicher Friedhofsvorschriften unterscheiden.

Jannah Bestattung klärt im konkreten Fall gemeinsam mit den Eltern, welche Möglichkeiten bestehen und welche Schritte für die gewünschte Beisetzung erforderlich sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Drei Situationen, drei Wege

Bei einer Fehlgeburt

Bei einer Fehlgeburt erfolgt grundsätzlich keine reguläre Beurkundung als Geburt im Personenstandsregister.

Eltern können eine Fehlgeburt jedoch beim Standesamt anzeigen und auf Wunsch eine entsprechende Bescheinigung erhalten.

Für die Organisation der Beisetzung kann außerdem eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein Nachweis des Krankenhauses oder der Klinik relevant sein.

Bei einer Totgeburt

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen einer Totgeburt erfüllt sind, erfolgt eine entsprechende Beurkundung beim Standesamt.

Die Eltern erhalten die entsprechenden standesamtlichen Dokumente, die für den weiteren Ablauf beziehungsweise die Bestattung benötigt werden können.

Auf Wunsch der Eltern kann bei einer Totgeburt auch ein Vorname des Kindes in das Geburtenregister eingetragen werden.

Wenn das Kind gelebt hat und anschließend verstorben ist

Wenn das Kind nach der Geburt Lebenszeichen gezeigt hat und anschließend verstorben ist, werden Geburt und Sterbefall entsprechend beurkundet.

Für den weiteren Ablauf werden die entsprechenden standesamtlichen Dokumente beziehungsweise die Sterbeurkunde benötigt.

Sie müssen nicht selbst herausfinden, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden. Jannah Bestattung klärt gemeinsam mit Ihnen, welche Dokumente erforderlich sind und welche nächsten Schritte durchgeführt werden müssen.

Was passiert im Krankenhaus?

Wenn sich das Kind noch im Krankenhaus oder in einer Klinik befindet und die Eltern eine eigene Bestattung wünschen, müssen zunächst die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen geklärt werden.

Dabei wird unter anderem geprüft, welche Dokumente vorliegen beziehungsweise benötigt werden und wann die Übernahme des Kindes erfolgen kann.

Jannah Bestattung kann anschließend die für die Bestattung notwendigen organisatorischen Schritte abstimmen.

Die Füße eines Neugeborenen in einer weichen Decke
So läuft es ab

Acht Schritte mit Jannah Bestattung

  1. Kontaktaufnahme

    Die Eltern oder Angehörigen nehmen Kontakt mit Jannah Bestattung auf und schildern kurz die Situation.

  2. Klärung

    Wir klären gemeinsam, ob eine Fehlgeburt, eine Totgeburt oder ein Todesfall nach einer Lebendgeburt vorliegt und welche Dokumente bereits vorhanden sind.

  3. Benötigte Unterlagen

    Wir klären, welche Unterlagen für den konkreten Fall und die geplante Beisetzung benötigt werden.

  4. Abstimmung

    Die für die Bestattung notwendigen organisatorischen Schritte werden mit den zuständigen Stellen abgestimmt.

  5. Übernahme

    Sobald die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Übernahme des Kindes organisiert werden.

  6. Islamische Vorbereitung

    Die religiöse Vorbereitung erfolgt entsprechend den für den jeweiligen Fall geltenden islamischen Bestimmungen.

  7. Friedhof und Beisetzung

    Die notwendigen Schritte für Friedhof, Grabstelle und Beisetzung werden organisiert und abgestimmt.

  8. Beisetzung

    Abschließend erfolgt die würdevolle Beisetzung.

Die islamische Bestattung

Die islamische Behandlung einer Fehl- oder Totgeburt ist ein sensibles Thema.

Je nach Schwangerschaftsstadium und konkreter Situation können sich einzelne islamrechtliche Regelungen unterscheiden.

Jannah Bestattung berücksichtigt bei der Vorbereitung und Beisetzung die für den jeweiligen Fall maßgeblichen islamischen Bestimmungen.

Wo kann das Kind beigesetzt werden?

Je nach Ort und Friedhof kann eine geeignete Grabstätte beziehungsweise ein entsprechendes Grabfeld gewählt werden.

Die konkreten Möglichkeiten unterscheiden sich von Friedhof zu Friedhof.

Wenn eine islamische Beisetzung gewünscht wird, wird geprüft, welche Möglichkeiten am gewünschten Beisetzungsort bestehen.

Weiße Lilien auf einem schlichten Grabstein im Tageslicht

Beisetzung mit oder ohne Sarg

Ob eine Beisetzung ohne Sarg möglich ist, hängt von den jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Vorgaben sowie den Bestimmungen des jeweiligen Friedhofs ab.

Jannah Bestattung klärt im Rahmen der Organisation, welche Form der Beisetzung am jeweiligen Friedhof möglich ist.

Ein Name für das Kind

Auch die Namensgebung kann für Eltern von großer persönlicher Bedeutung sein.

Bei einer Totgeburt kann auf Wunsch der Eltern ein Vorname des Kindes in das Geburtenregister aufgenommen werden.

Auch bei einer Fehlgeburt besteht die Möglichkeit, diese beim Standesamt anzuzeigen und eine entsprechende Bescheinigung zu erhalten.

Ungefärbtes helles Leinentuch in weichem Tageslicht

Organisation und Begleitung

In einer solchen Situation sollen Eltern nicht zusätzlich mit unnötig komplizierten organisatorischen Abläufen belastet werden.

Jannah Bestattung unterstützt bei der Organisation der Bestattung und klärt gemeinsam mit der Familie, welche Unterlagen und weiteren Schritte im konkreten Fall erforderlich sind.

Nachgefragt

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Fehlgeburt dasselbe wie eine Totgeburt?

Nein. Personenstandsrechtlich wird zwischen Fehlgeburt, Totgeburt und einer Lebendgeburt mit anschließendem Tod unterschieden.

Ab wann spricht man von einer Totgeburt?

Wenn das Kind keine Lebenszeichen gezeigt hat und mindestens 500 Gramm wiegt oder bei geringerem Gewicht mindestens die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde, handelt es sich personenstandsrechtlich um eine Totgeburt.

Kann auch eine Fehlgeburt bestattet werden?

Eine Beisetzung kann je nach den geltenden landesrechtlichen und örtlichen Bestimmungen möglich sein. Die konkreten Voraussetzungen werden für den jeweiligen Fall geprüft.

Welche Dokumente benötigen wir?

Das hängt davon ab, ob eine Fehlgeburt, eine Totgeburt oder ein Sterbefall nach einer Lebendgeburt vorliegt. Jannah Bestattung klärt gemeinsam mit den Eltern, welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden.

Brauchen wir Unterlagen vom Krankenhaus?

Insbesondere bei einer Fehlgeburt kann für den weiteren Ablauf eine entsprechende Bescheinigung beziehungsweise ein Nachweis des Krankenhauses oder der Klinik relevant sein.

Müssen wir zum Standesamt?

Das hängt von der konkreten Situation ab. Totgeburten werden entsprechend standesamtlich beurkundet. Auch eine Fehlgeburt kann beim Standesamt angezeigt werden, um eine entsprechende Bescheinigung zu erhalten.

Brauchen wir eine Sterbeurkunde?

Wenn das Kind lebend geboren wurde und anschließend verstorben ist, wird der Sterbefall entsprechend beurkundet. Bei einer Totgeburt erfolgt dagegen die entsprechende Beurkundung als Totgeburt.

Kann unser Kind einen Namen erhalten?

Bei einer Totgeburt kann auf Wunsch ein Vorname in das Geburtenregister aufgenommen werden. Auch bei einer Fehlgeburt kann eine entsprechende standesamtliche Bescheinigung beantragt werden.

Ist eine islamische Bestattung möglich?

Jannah Bestattung organisiert islamische Bestattungen unter Berücksichtigung der religiösen Anforderungen des jeweiligen Falls sowie der gesetzlichen und örtlichen Vorgaben.

Wird jedes Kind islamisch gewaschen?

Die religiösen Bestimmungen können je nach konkreter Situation und Schwangerschaftsstadium unterschiedlich sein.

Findet immer ein Totengebet statt?

Auch hierbei können die islamrechtlichen Voraussetzungen je nach Situation unterschiedlich sein.

Kann das Kind ohne Sarg beigesetzt werden?

Dies hängt von den gesetzlichen und örtlichen Bestimmungen sowie den Vorgaben des jeweiligen Friedhofs ab. Die konkrete Möglichkeit wird für den Beisetzungsort geklärt.

Wo kann unser Kind beigesetzt werden?

Die verfügbaren Grabstätten und Grabfelder unterscheiden sich je nach Friedhof und Ort. Die Möglichkeiten werden für den gewünschten Beisetzungsort geprüft.

Wie schnell kann die Beisetzung stattfinden?

Dies hängt unter anderem von den erforderlichen Unterlagen, der Übernahme, dem Friedhof und den jeweils geltenden Vorschriften ab.

Was müssen wir als Eltern selbst erledigen?

Jannah Bestattung bespricht mit den Eltern, welche Schritte im konkreten Fall notwendig sind und welche organisatorischen Aufgaben im Rahmen der Bestattung übernommen werden können.

Wir begleiten Sie bei den nächsten Schritten

Wenn Sie Ihr fehl-, totgeborenes oder nach der Geburt verstorbenes Kind islamisch bestatten möchten, können Sie sich direkt an Jannah Bestattung wenden. Gemeinsam besprechen wir die Situation und klären die notwendigen nächsten Schritte.

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